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Die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug.
Taschenbuch
2015 Duncker & Humblot
Auflage: 1. Auflage
314 Seiten; 23.3 cm x 15.7 cm
ISBN: 978-3-428-14586-7
€ 92,50
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Bernadette Högel studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht und internationales Strafrecht. Sie legte im Juli 2009 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Ab Januar 2012 promovierte Frau Högel unter der Betreuung von Herrn Professor Dr. Arnd Koch am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte. Ihre Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2014 der Alumni-Vereinigung der Universität Augsburg e.V. ausgezeichnet.
Einleitung
Einführung in das Thema – Gang der Untersuchung – Die historische Entwicklung des Verhältnisses zwischen Diebstahl und Betrug
1. Abgrenzungsnotwendigkeit
Dogmatische Erwägungen – Praktische Gründe – Fazit
2. Die Abgrenzung anhand der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale
Grundlagen: Prüfung der abgrenzungsentscheidenden Tatbestandsmerkmale beider Delikte – Eigene Abgrenzungslösung und Entwicklung eines Abgrenzungsschemas – Fazit
3. Die Bedeutung ungeschriebener Abgrenzungskriterien
Das Verfügungsbewusstsein – Die Unmittelbarkeit – Die Freiwilligkeit – Abschließende Stellungnahme zu den ungeschriebenen Abgrenzungskriterien
4. Die Bedeutung weiterer Abgrenzungsvorschläge
Einzelne Abgrenzungsvorschläge aus Rechtsprechung und Literatur – Fazit
Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Sachregister
Einführung in das Thema – Gang der Untersuchung – Die historische Entwicklung des Verhältnisses zwischen Diebstahl und Betrug
1. Abgrenzungsnotwendigkeit
Dogmatische Erwägungen – Praktische Gründe – Fazit
2. Die Abgrenzung anhand der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale
Grundlagen: Prüfung der abgrenzungsentscheidenden Tatbestandsmerkmale beider Delikte – Eigene Abgrenzungslösung und Entwicklung eines Abgrenzungsschemas – Fazit
3. Die Bedeutung ungeschriebener Abgrenzungskriterien
Das Verfügungsbewusstsein – Die Unmittelbarkeit – Die Freiwilligkeit – Abschließende Stellungnahme zu den ungeschriebenen Abgrenzungskriterien
4. Die Bedeutung weiterer Abgrenzungsvorschläge
Einzelne Abgrenzungsvorschläge aus Rechtsprechung und Literatur – Fazit
Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Sachregister
Hauptbeschreibung
»The Delimitation between Theft by Trick and Fraud«
Until now, nobody has conclusively settled the classic boundary conflict in German criminal law between theft by trick and fraud. In a first step, this thesis by Högel exposes the traditional attempts at delimitation and rejects them as being mere ad hoc theories. In a second step, she develops a completely new and compelling delimitation concept and shows how it surpasses all previous attempts in both practical terms and from a dogmatic point of view.
Kurztext / Annotation
Eine Streitbeilegung des klassischen Abgrenzungskonflikts zwischen Trickdiebstahl und Betrug konnte bislang nicht erzielt werden. In ihrer Arbeit entlarvt und verwirft die Autorin die tradierten Abgrenzungsversuche in einem ersten Schritt als bloße Ad-hoc-Konstrukte. In einem zweiten Schritt erarbeitet sie ein gänzlich neuartiges stringentes Abgrenzungskonzept, dessen Überlegenheit sie gegenüber den bisherigen Abgrenzungsversuchen in praktischer und dogmatischer Hinsicht belegt.
»The Delimitation between Theft by Trick and Fraud«
Until now, nobody has conclusively settled the classic boundary conflict in German criminal law between theft by trick and fraud. In a first step, this thesis by Högel exposes the traditional attempts at delimitation and rejects them as being mere ad hoc theories. In a second step, she develops a completely new and compelling delimitation concept and shows how it surpasses all previous attempts in both practical terms and from a dogmatic point of view.
Kurztext / Annotation
Eine Streitbeilegung des klassischen Abgrenzungskonflikts zwischen Trickdiebstahl und Betrug konnte bislang nicht erzielt werden. In ihrer Arbeit entlarvt und verwirft die Autorin die tradierten Abgrenzungsversuche in einem ersten Schritt als bloße Ad-hoc-Konstrukte. In einem zweiten Schritt erarbeitet sie ein gänzlich neuartiges stringentes Abgrenzungskonzept, dessen Überlegenheit sie gegenüber den bisherigen Abgrenzungsversuchen in praktischer und dogmatischer Hinsicht belegt.